- In den Internationalen VIP-Club werden
Personen aller Nationen aufgenommen, die auf dem Gebiet der Kunst, Kultur,
Medizin, der Medien, Wirtschaft, dem Sport, Tourismus, Show-Business etc.
Herausragendes leisten und freundschaftliche Kontakte auf internationaler Ebene
pflegen.
- Voraussetzungen für die Aufnahme,
über die das Präsidium in Zürich in offener Wahl entscheidet,
ist ein hervorragender Leumund. Gewünscht sind Angaben, inwieweit der
Betreffende sich im Berufs-, Gesellschafts- oder Privatleben von der
Allgemeinheit abhebt.
- Der VIP-Loge gehören eine Reihe von
Diplomaten und Personen des Hochadels sowie andere hochgestellte
Persönlichkeiten und Prominente an. Mitglieder der VIP-Loge verpflichten
sich zu vorbildlichen Umgangsformen und dazu, dem Ansehen der VIP-Loge in der
Öffentlichkeit keinen Schaden zuzufügen.
- Die Mitglieder der VIP-Loge verpflichten
sich, die Ihnen durch das nichtöffentliche VIP-Portal bekannt gewordenen
Daten anderer VIPs nach Datenschutz-Gesichtspunkten vertraulich zu behandeln
bzw. nicht weiterzugeben.
- Ordentliche Mitglieder haben ein
Mitspracherecht bei offiziellen Logen-Anlässen.
- Der Austritt aus der VIP-Loge kann zu
jedem Zeitpunkt durch schriftliche Mitteilung an das Präsidium der
VIP-Loge (Sektion Germany) erklärt werden. Der Logenbeitrag des jeweiligen
Jahres ist fällig, weitergehende Verpflichtungen bestehen
nicht.
- Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme
besteht nicht.
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